atlanto-axiale Instabilität
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle ärztliche Untersuchung oder Beratung. Für die Teilnahme an Veranstaltungen und Trainings von Special Olympics Österreich sind die jeweils aktuellen Vorgaben und Regelwerke von Special Olympics Österreich maßgeblich.

Wenn einen atlanto-axiale Instabilität vorliegt oder die Prüfung nicht erfolgt, wird die Person für die Sportarten
und Disziplinen ausgeschlossen, in denen man laut SOI-Regelwerk mit einer atlanto-axialen Instabilität nicht
teilnehmen darf. Sportarten und Disziplinen, die nach den sportartenspezifischen Regeln von Special Olympics mit
einer atlantoaxialen Instabilität nicht ausgeübt werden dürfen, sind aktuell:
• Judo
• Fußball
• Leichtathletik (Fünfkampf/ Hochsprung)
• Schwimmen (Dürfen in allen Disziplinen nur aus dem Wasser starten/ Schmetterlingsstil/ Lageneinzelbewerb)
• Powerlifting (Kniebeugen
Die beiden obersten Halswirbel werden als Atlas (C1) und Axis (C2) bezeichnet. Sie ermöglichen einen großen Teil der Beweglichkeit des Kopfes.
Bei einer atlanto-axialen Instabilität besteht zwischen diesen beiden Wirbeln eine übermäßige Beweglichkeit. Ursache können unter anderem Besonderheiten der Bänder oder der knöchernen Strukturen sein.
Eine AAI kann ohne Beschwerden bestehen. In seltenen Fällen kann es jedoch zu einer Einengung oder Schädigung des Rückenmarks kommen. Das Risiko für eine AAI ist bei Menschen mit Trisomie 21 höher als in der Allgemeinbevölkerung. Eine klinisch symptomatische AAI ist jedoch selten.
Bestimmte Bewegungen oder Belastungen des Kopfes und der Halswirbelsäule können bei einer bestehenden Instabilität problematisch sein.
Wichtig: Eine atlanto-axiale Instabilität bedeutet nicht automatisch, dass eine Person keinen Sport treiben darf. Entscheidend sind insbesondere die individuellen Beschwerden, neurologischen Befunde und die Beurteilung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Auf folgende Beschwerden sollte besonders geachtet werden:
- neue oder zunehmende Schmerzen im Nacken oder Kopfbereich
- eingeschränkte oder schmerzhafte Beweglichkeit des Kopfes
- ungewöhnliche Kopf- oder Körperhaltung
- Kribbeln oder Taubheitsgefühle
- neue Schwäche in Armen oder Beinen
- Veränderungen des Gangbildes oder Gleichgewichts
- zunehmende Ungeschicklichkeit oder Koordinationsprobleme
- Veränderungen des Muskeltonus oder neu auftretende Spastik
- auffällige oder veränderte Reflexe
- Veränderungen der Blasen- oder Darmkontrolle
- Atem- oder Schluckbeschwerden
- deutliche Veränderung der bisherigen körperlichen Leistungsfähigkeit oder Bewegungsfreude
Solche Beschwerden sollten ernst genommen und ärztlich abgeklärt werden. Insbesondere bei neu aufgetretenen neurologischen Symptomen sollte die sportliche Aktivität bis zur ärztlichen Abklärung unterbrochen werden.
Ziel der Untersuchung
Die jährliche sportmedizinische Untersuchung soll Hinweise auf gesundheitliche Risiken erkennen und eine sichere Teilnahme am Sport ermöglichen.
Bei Sportler:innen mit Trisomie 21 sollte im Rahmen der Anamnese und klinischen Untersuchung insbesondere auf Hinweise auf eine atlanto-axiale Instabilität bzw. eine mögliche Rückenmarkkompression geachtet werden.
Anamnese
Im Rahmen der Untersuchung sollte unter anderem nach folgenden Beschwerden bzw. Veränderungen gefragt werden:
- Nacken- oder Kopfschmerzen
- Schmerzen oder Einschränkungen bei Bewegungen des Kopfes
- neue oder zunehmende neurologische Beschwerden
- Kribbeln oder Sensibilitätsstörungen
- Kraftverlust oder Schwäche der Extremitäten
- Veränderungen von Gangbild, Gleichgewicht oder Koordination
- neu aufgetretene Ungeschicklichkeit
- Veränderungen des Muskeltonus oder Spastik
- Veränderungen der Reflexe
- Veränderungen der Blasen- oder Darmfunktion
- Atem- oder Schluckbeschwerden
- relevante vorausgegangene Verletzungen oder Traumata im Bereich von Kopf und Hals
- neu aufgetretene Veränderungen der sportlichen Leistungsfähigkeit oder Bewegungsabläufe
Dabei sollten auch Angehörige, Betreuungspersonen oder Trainer:innen einbezogen werden, da Veränderungen des Gangbildes oder Bewegungsverhaltens von den Sportler:innen selbst nicht immer als solche wahrgenommen werden.
Klinische Untersuchung
Bei der körperlichen Untersuchung sollte insbesondere auf Hinweise auf eine neurologische Beeinträchtigung geachtet werden.
Je nach Alter und individueller Situation können insbesondere folgende Aspekte beurteilt werden:
- Kopf- und Halsposition
- Beweglichkeit und Schmerzhaftigkeit der Halswirbelsäule
- Gangbild
- Gleichgewicht und Koordination
- Muskelkraft
- Sensibilität
- Muskeltonus
- Reflexstatus
- weitere neurologische Zeichen einer Rückenmarkbeteiligung
Bei auffälligen neurologischen Befunden oder entsprechenden Symptomen sollte keine uneingeschränkte Sportfreigabe ohne weitere Abklärung erfolgen. Die aktuellen Empfehlungen der American Academy of Pediatrics sehen bei Symptomen wie deutlichen Nackenschmerzen, Schwäche, Veränderungen des Muskeltonus, Gangstörungen, Hyperreflexie oder Veränderungen der Blasen- bzw. Darmfunktion eine weiterführende Abklärung vor.
Nein, ein routinemäßiges Screening mittels Röntgen bei asymptomatischen Personen mit Trisomie 21 wird nach aktueller medizinischer Evidenz nicht generell empfohlen.
Die American Academy of Pediatrics weist darauf hin, dass Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule bei asymptomatischen Kindern nicht zuverlässig vorhersagen, wer später eine klinisch relevante Problematik entwickeln wird. Eine unauffällige Aufnahme stellt zudem keine Garantie dafür dar, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine Beschwerden auftreten.
Bei auffälliger Anamnese oder Untersuchung sollte die weitere Diagnostik, abhängig von Befund und Alter, in Abstimmung mit entsprechend spezialisierten Fachärzt erfolgen. Bei Verdacht auf eine Rückenmarkkompression sollte eine zeitnahe fachärztliche bzw. gegebenenfalls neurochirurgische/orthopädische Abklärung erfolgen.
Bei Verdacht auf eine symptomatische atlanto-axiale Instabilität oder Rückenmarkkompression sollte die Sportausübung bis zur Klärung der Situation eingeschränkt bzw. unterbrochen werden.
Eine weiterführende Abklärung kann je nach klinischem Befund eine Bildgebung und die Vorstellung bei einer entsprechend spezialisierten Fachärztin bzw. einem entsprechend spezialisierten Facharzt umfassen.
Wichtig: Bei akuten neurologischen Symptomen, deutlicher Schwäche, Gangstörung oder anderen Zeichen einer möglichen Rückenmarkkompression ist eine dringliche medizinische Abklärung erforderlich.
Eine AAI kann auch bei Menschen ohne Trisomie 21 auftreten. Umgekehrt bedeutet das Vorliegen einer radiologisch festgestellten Instabilität nicht automatisch, dass eine Person neurologisch beeinträchtigt ist.
Für die sichere Sportteilnahme ist daher eine individuelle medizinische Beurteilung wichtig.
Ziel der Untersuchung ist nicht, Menschen mit Trisomie 21 unnötig vom Sport auszuschließen, sondern mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und eine möglichst sichere Teilnahme am Sport zu ermöglichen.
Muss jede Person mit Trisomie 21 vor dem Sport geröntgt werden?
Nein. Eine routinemäßige Röntgenuntersuchung asymptomatischer Personen wird nach aktuellen medizinischen Empfehlungen nicht generell empfohlen. Entscheidend sind die Anamnese und die klinische Untersuchung sowie die daraus resultierende ärztliche Entscheidung.
Kann eine Person mit Trisomie 21 trotz AAI Sport treiben?
Das hängt vom individuellen Befund und von der jeweiligen Sportart bzw. Disziplin ab. Bei Special Olympics gelten für bestimmte Sportarten und Disziplinen besondere Einschränkungen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regeln von Special Olympics Inc.
Was ist bei neuen Beschwerden zu tun?
Neue neurologische Beschwerden, Gang- oder Koordinationsstörungen, Schwäche, Sensibilitätsstörungen oder Veränderungen der Blasen- und Darmfunktion sollten ärztlich abgeklärt werden. Bis zur Abklärung sollte die betroffene Person keine sportlichen Aktivitäten ausüben, die den Kopf oder die Halswirbelsäule zusätzlich belasten könnten.
Ist eine frühere unauffällige Untersuchung ausreichend?
Nein. Eine frühere unauffällige Untersuchung schließt nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt Beschwerden oder Veränderungen auftreten. Deshalb ist die regelmäßige ärztliche Untersuchung wichtig. In welchem Intervall die Untersuchung erfolgt, obliegt dem untersuchenden Arzt.